Betreuungsbüro Scherer + Lebeda GbR 
 

Was wir tun


 


 

Als der Deutsche Bundestag im Jahre 1992 das frühere Vormundschaftsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in ein Betreuungsrecht geändert hat, hat sich der Berufsstand der selbständigen rechtlichen Betreuer entwickelt. 

Das neue Betreuungsrecht (§ 1896 BGB) kann Menschen mit einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung betreffen und geht im Unterschied zur früheren Vormundschaft davon aus, dass die betroffene Person Unterstützung in rechtlicher Hinsicht nur in den Bereichen erhält, in denen diese Unterstützung auch benötigt wird. In allen anderen Dingen des Lebens bleibt die betroffene Person eigenständig und handelt eigenverantwortlich.

Der rechtliche Betreuer nimmt die ihm vom Amtsgericht - Betreuungsgericht durch richterlichen Beschluss übertragenen Aufgaben wahr und vertritt die betreute Person in rechtlicher Hinsicht. Dies kann zum Beispiel die rechtliche Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen und Sozialleistungsträgern bedeuten oder auch die Vermögensverwaltung und die Vertretung in Heimangelegenheiten. Gegenüber dem Amtsgericht - Betreuungsgericht ist der rechtliche Betreuer zur Berichtserstattung und Rechnungslegung über das Vermögen und die laufenden Einnahmen und Ausgaben verpflichtet.